Textvorlage entsprechend der Petition - Mehr Artenvielfalt im öffentlichen Grün,
für die Eingabe auf kommunaler Ebene (Download)
Wir haben etwas vorbereitet (Word Datei, zum Download anklicken):
> Das in jeder Kommune in Deutschland möglich und man kann es sogar als Einzelperson tun
Dazu könnt ihr unseren Entwurf als Textvorlage nutzen, er enthält die notwendigen Formalien, die enthalten sein sollten:
Mitgewirkt als Co-Autor*innen haben an dieser MUSTER-Bürgereingabe:
Claudia Blauert, Georg Lüdecke, Jürgen Kruse, Dietmar Staub, Anette Klee und weitere kompetente Menschen
- MUSTER -
Absender Anschrift
Bürgereingabe (Bürgeranregung) für mehr Artenvielfalt im öffentlichen Grün entlang von öffentlichen Wegsäumen und weiteren insbesondere dem Biotopverbund dienenden Landschaftsstrukturen, Wiesen, Park- und Grünanalgen, Friedhöfen, Ausgleichs- und weiteren Flächen in öffentlicher Hand
Sehr geehrte/r Landrat/Landrätin Frau/ Herr ………………………………………………………, oder
Sehr geehrte/r Bürgermeister/in Frau/ Herr ………………………………………………………,
sehr geehrte Mitglieder des zuständigen Ausschusses,
sehr geehrte Ratsmitglieder der Kommune bzw. Stadt …………………………………………………,
sehr geehrte Damen und Herren der Stadtverwaltung,
ich/wir reichen folgende Bürgereingabe (Bürgeranregung) ein:
1. Die Überprüfung und Umstellung des Pflege- und/ oder Mahdkonzepts von Grünflächen in kommunaler Hand entsprechend ökologischer Erfordernisse, wie
- Randstreifen und Wegeseitenräume von kommunalen Straßen und Wegen
- Wiesen- und Retentionsflächen
- Heckenlinien, Gehölzen und Bäumen
- sowie weiterer, geeigneter Flächen.
Zielsetzung: Schaffung und Erhalt von Lebens- und Rückzugsräumen für Tiere (v.a. Insekten, Kleinsäuger, Amphibien) und gebietsheimische Pflanzen (v.a. Wiesen- und Wildkräuter) durch die Entwicklung von Saumbiotopen (u.a. auch mehrjährige Altgrasstreifen, Totholz (liegend, stehend)).
Dafür werden Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen sukzessive ökologisch umgestellt.
Erreicht werden können diese Ziele durch folgende Maßnahmen:
· max. ein- bis zweimal Mähen pro Jahr
· Mahdtechnik (Einsatz moderner Doppelmesserbalkenmäher mit einer Schnitthöhe von etwa 10 cm)
· Aufnahme und Abtransport des Mahdgutes zur Abmagerung
· Möglichst sinnvolle Verwertung des Mahdgutes (u.a. thermische, wenn belastet, ansonsten als Futter für Landwirte, zur Einstreu, zur Eigenkompostierung)
· Allgemein empfohlen wird der Verbleib des Schnittguts für zunächst mehrere Tage und die Aufnahme in einem separaten Arbeitsgang aus den folgenden Gründen:
o Flucht- und Übersiedlungsmöglichkeit für Tiere
o Möglichkeit zur Versamung der Fruchtstände von Wildblumen und -pflanzen
o Trocknung und somit Gewichts- und Volumenreduzierung des Schnittgutes (Entsorgungsvorteil)
· richtiger Zeitpunkt und zeitliche Staffelung der Mahdeinsätze (Erstellung von Mahdplänen)
· Einsatz von Weidetieren (aber keine Standweide oder Überweidung)
· Abschnittsweises Vorgehen, Belassen von Überwinterungs- und Fluchtmöglichkeiten
· Aufstellen von Hinweisschildern zum Lebenraum „Blühwiese“.
· Information sowie Aus- und Fortbildung der ausführenden Betriebe
Diese Anregungen gründen auf anerkannten fachlichen Empfehlungen* und werden landläufig immer häufiger und in einigen Städten und Gemeinden bereits seit mehreren Jahren erfolgreich umgesetzt. Die Umstellung auf ökologische Wiesen- und Saumpflege nimmt aktuell in Fachkreisen sowie auf dem Geräte- und Maschinenmarkt einen hohen Stellenwert ein. Viele Kommunen erkennen die Notwendigkeit, die bestehenden Strukturen kritisch zu überprüfen und weitere Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität in diesem Zusammenhang umzusetzen, auch um Vorbild zu sein für die Bürgerinnen und Bürger.
Aktuelle Praxis, Flächenpotenzial
Die Stadt mäht die Randstreifen an kommunalen Straßen und Wegen derzeit fast ausschließlich mit dem Schlegel- Mulchmäher, teilweise mehrmals jährlich und bodentief auf der gesamten Fläche, zusammen mit der Pflege vorhandener Gräben. Das Schnittgut wird nicht aufgenommen, sondern verbleibt zerkleinert auf der Fläche (sogenannte Mulchmahd). Diese Praxis ist seit Jahren Standard und in erster Linie wirtschaftlich ausgerichtet. Eine eher untergeordnete Rolle spielen ökologische und funktionale Aspekte wie:
· geringe Überlebenschancen für Kleintiere mit z.T. hohen Verlustraten weit über 90%
· Stickstoffanreicherung durch verbleibendes Schnittgut
· Ersticken von aufkeimenden, heimischen Wildkräutern und -blumen
· Behinderung des seitlichen Wasserabflusses durch erhöhte Bankette (Mulchschicht), welche in der Folge regelmäßig aufwändig abgefräst werden muss (Folgekosten)
Es ist anzunehmen, dass ein erhebliches Flächenpotential vorliegt, welches auf den ersten Blick in weiten Teilen gute Voraussetzungen für eine ökologische Wiesenpflege aufweist. Die Bewertung der Eignung einzelner Flächen ist dabei einer individuellen Betrachtung zu unterziehen, unter Berücksichtigung begrenzender Faktoren. In der Praxis gilt es abzuwägen zwischen ökologischen Erfordernissen und dem, was praktikabel und wirtschaftlich ist.
Vor dem Hintergrund des dramatischen Artenrückgangs von Insekten, Vögeln, Amphibien, Säugetieren und weiteren Arten ist ein Umdenken jedoch zwingend erforderlich. Zudem wirken sich diese Maßnahmen auch äußerst positiv im Sinne der Klimafolgenanpassung und des Klimaschutzes aus und erzielen wünschenswerte Synergieeffekte.
2. Biologische Maßnahmen statt Pestizide
Wir bitten die Gemeinde/ Kommune/ Stadt, auf öffentlichen Flächen auf den Einsatz von Pestiziden jeglicher Art zu verzichten, insbesondere auf das flächenhafte Ausbringen (z.B. auch Bacillus Thuringiensis- haltige aus der Luft per Hubschrauber), da hierdurch nachweislich massiv auch Nützlinge und viele weitere Schmetterlings- und Falterarten bereits im Raupenstadium geschädigt und ausgelöscht werden. Dies hat weitreichende Folgen für die gesamte Nahrungspyramide und das Ökosystem, beispielsweise sinkt das Nahrungsangebot für unsere Singvögel. Es sind kontrolliert lokal begrenzt und ausschließlich Nützlinge schonende, mechanische und biologische Maßnahmen zuzulassen (z.B. Lockstoff-/ Pheromonfallen).
Begründung
Was kann unsere Kommune tun? Warum ist das wichtig?
Für viele BürgerInnen hat ihre Kommune eine richtungsweisende, motivierende Vorbildfunktion.
Die Summe aller öffentlichen Flächen ist größer als die aller Naturschutzgebiete Deutschlands, dies veranschaulicht ihre große Bedeutung.
In der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“, die bereits im Mai 2010 am Internationalen Tag der Biodiversität veröffentlicht wurde, wird festgestellt, dass es verstärkter Anstrengungen aller Akteure auf allen Ebenen für den Erhalt der biologischen Vielfalt bedarf, auch sei der Gesetzgeber gefragt.
Können Sie sich noch an die Wegwarte erinnern? Früher wuchs diese Wildblume, in Gesellschaft vieler weiterer Wildpflanzenarten, an fast jedem Wegrand. Ihr Verschwinden steht sinnbildlich für das Schwinden der Artenvielfalt im öffentlichen Grün. Die Artenvielfalt zu erhalten und - wo geschädigt oder verloren, auch wieder herzustellen - dient der Daseinsvorsorge für uns Menschen.
Artenvielfalt macht uns Menschen nachweislich gesund und glücklich.
Saumbiotope und strukturreiche Siedlungsflächen sind die „Arche Noah“ in öffentlicher Hand:
Wegeränder, das Straßenbegleitgrün mit seinen Krautsäumen, Bäume, Gewässer, Gräben und speziell Hecken erfüllen wichtige Lebensraumfunktionen und tragen zur wichtigen Vernetzung von Lebensräumen (Biotopverbund) bei, besonders wenn sich ihre Pflege an ökologischen Erfordernissen orientiert im Sinne eines naturnahen Grünflächenmanagements. Sie sind damit von existentieller Bedeutung für unsere Ökosysteme und erfüllen zusätzlich wichtige klimaregulierende Funktionen. Sie entsprechen der „kritischen Infrastruktur“ unserer Ökosysteme.
Für die Landwirtschaft erfüllen besonders Insekten wichtige Funktionen in Form von Bestäubung oder biologischer Schädlingskontrolle. Zudem können Wegraine Strukturen wie Sträucher, Bäume und Alleen aufweisen, wodurch die Landschaft vielgestaltiger wird. Viele bedrohte Tierarten der Agrarlandschaft wie Rebhuhn, Feldlerche oder Feldhase zeigen bei steigender Wegraindichte einen Anstieg der Populationsdichte. Wegraine haben auch eine wirtschaftliche Bedeutung: Sie tragen zum Erosionsschutz und zum Schutz vor Staub- und Schneeverwehungen bei, haben eine Pufferfunktion für Nährstoffe und Pflanzenschutzmittel beim Übergang zu natürlichen Habitaten und können den Abfluss des Oberflächenwassers regulieren.
Alte Stängel, verblühte Stauden, hohe Gräser, Totholzstrukturen, Gräben mit Versteckmöglichkeiten sind wichtige Lebensräume und bieten Nahrung, Überwinterungsmöglichkeiten und Schutz vor Hitzeperioden für Insekten, Kleinsäuger, Vögel, Amphibien und andere Arten. Die öffentliche Wahrnehmung für diese Lebensräume benötigt Förderung im Sinne von Information und Umweltbildung.
Was können wir gewinnen?
Artenreiche, blühende Wegesäume, Hecken voller Leben, eine Vielfalt an Insekten, Schmetterlingen, Wildpflanzen, die Vogelwelt wird aufleben – und unsere Lebensräume werden im Erholungs- und Erlebniswert für Mensch und Natur aufgewertet. Das Erleben heimischer Artenvielfalt gehört untrennbar zu unserem Heimatgefühl, bildet einen Teil unserer Identität und fördert die Lebensqualität. Wegrainen kommt kulturhistorische Bedeutung zu, da sie Zeugnisse alter Bewirtschaftungsformen aufzeigen und so die Kulturlandschaft prägen.
Möglich wäre die Ausweisung von Testflächen, sowie deren Bewertung und Dokumentation. Die Flächen können durch Informationstafeln für BürgerInnen erläutert werden und einen Beitrag zur Umweltbildung leisten. Über eine fachliche Begleitung im Rahmen eines Insekten- und Pflanzenmonitorings könnte man die Erfolge verdeutlichen. Dies hat andernorts überzeugende und ermutigende Ergebnisse durch einen deutlichen Zugewinn an Biodiversität aufgezeigt. Mittelfristige Zielsetzung ist die Ausweitung der Flächenkulisse.
* Querverweise, Quellen und rechtliche Grundlagen:
- Wir bitten um Beachtung und beziehen uns auf die Webseite https://www.petition-mehr-artenvielfalt-im-oeffentlichen-gruen.de/, sowie die Gesetzesgrundlagen, Richtlinien, die vielen praktischen und ermutigenden Beispiele und Beste-Praxis – Hinweise, welche dort aufgelistet und verlinkt sind.
- Leitfaden des Deutschen Städte- und Gemeindebundes vom Oktober 2020, DStGB-Dokumentation Nr. 155: "Insektenschutz in Kommunen" (PDF-Dokument)
- Leitfaden zur Erarbeitung ländlicher Wegenetzkonzepte in der Fassung vom 25.08.2020
- Kommunen für biologische Vielfalt e.V. https://www.stadtgruen-naturnah.de/home/
- Netzwerk Blühende Landschaft https://bluehende-landschaft.de/
- Mehr Informationen auch vom Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (für andere Bundesländer bitte anpassen)://wegraine.naturschutzinformationen.nrw.de/wegraine/de/pflege/grundsatz
Laut BNatSchG § 2 Abs.4 gilt: „Bei der Bewirtschaftung von Grundflächen im Eigentum oder Besitz der öffentlichen Hand sollen die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in besonderer Weise berücksichtigt werden.“
Und auch das Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung sieht den Schutz und die Wiederherstellung von „Saum- und Randbiotopen“ als wichtige Maßnahme vor (BMU 2019: 7).
Anhang
Einfügen: Beispiele anhand von aktuellen Fotografien vor Ort
Wir bedanken uns für die achtsame Bearbeitung unseres Anliegens und hoffen auf eine konstruktive Aufarbeitung durch die Mitglieder der zuständigen Ausschüsse und des Stadtrates.
Bei Bedarf stehen wir für Rückfragen gern zur Verfügung, bitte informieren Sie uns über den Fortgang der Bearbeitung unseres Anliegens.
Hochachtungsvoll,
mit freundlichen Grüßen
Ort, Datum und Unterschrift
Eine Bitte: Informiert uns gern (s. Kontakt unten) über eure Erfolge, die hier auf dieser Webseite veröffentlicht werden können!
Claudia Blauert
Tel.: 0176-58445703
Email: mail@petition-mehr-artenvielfalt-im-oeffentlichen-gruen.de
Co-Autoren:
Dr. Detlev Kröger,
Dr. Joachim Kamp,
Georg Lüdecke,
Jürgen Kruse